Anwalt Strafrecht Dinslaken Duisburg
Zustellung der Anklageschrift
Sie haben eine Anklageschrift vom Strafgericht erhalten?
Hat Ihnen ein Strafgericht – etwa das Landgericht Duisburg oder das Amtsgericht Dinslaken oder ein anderes Amtsgericht oder Landgericht – eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugestellt?
Jetzt sollten Sie sich zügig Rechtstrat einholen.
Der Zustellung folgt regelmäßig die Eröffnung des Hauptverfahrens vor Gericht. Die Terminierung einer gerichtlichen Hauptverhandlung steht also bevor.
Mit Zustellung der Anklageschrift endet das Strafverfahren also nicht!
Zusammenfassend ist Ihnen spätestens nach Zustellung der Anklageschrift anzuraten, einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Das gilt übrigens unabhängig von der Frage, ob Sie tatsächlich oder lediglich auf dem Papier Täter der Ihnen vorgeworfenen Tat/en sind.
Wer eine Straftat begangen hat, sollte ebenfalls nicht resignieren, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat. Der Beschuldigte hat Rechte, die zwingend einzuhalten und zu bewahren sind. Riskieren Sie bitte nicht, Ihre Rechte aufzugeben. Nutzen Sie stattdessen alle bestehenden Möglichkeiten in vollem Umfang aus!
Als Anwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht berate und vertrete ich Beschuldigte als Wahlverteidiger oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auch als Pflichtverteidiger, bundesweit! Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!
Weder Gericht noch Staatsanwaltschaft stehen auf Ihrer Seite. Es hilft auch nichts zu versuchen sich alleine gegen die Anklage zu wehren. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte und ohne fachkundige Einschätzung der Sach- und Rechtslage, stehen Sie allein auf weiter Flur mit dem Rücken an der Wand.
Kompetente Erstberatung zum fairen Festpreis bei allen Delikten.