Die für Sie vorteilhafte Honorargestaltung bei Scheidung
Günstiger als bei uns werden Sie nicht geschieden. Das ist unser Versprechen an Sie! Doch wie können wir dies gewährleisten? Ganz einfach. In Deutschland richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). An dieses sind die Rechtsanwälte gebunden. Das bedeutet, dass nicht weniger Gebühren verlangt werden dürfen, als gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anwälte (für Familienrecht) verlangen aber weitaus höhere Gebühren. Wir nicht! Wir garantieren Ihnen, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnet werden.
Die Kanzlei für Strafrecht und Familienrecht Dinslaken & Oberhausen bietet Ihnen einen attraktiven Erstberatungsfestpreis dank Spezialisierung & Erfahrung
+ + Aus organisatorischen Gründen werden Erstberatungstermine derzeit ausschließlich in unserem Büro in Oberhausen durchgeführt. + +
Soweit Sie lediglich die Scheidungskosten berechnet haben möchten und/oder deren Finanzierung, so haben Sie die Möglichkeit diese in einem sogenannten Anbahnungsgespräch berechnen zu lassen.
Dies ist für Sie kostenfrei. Eine Buchung eines Termins können Sie über den vorherigen Link vornehmen. Eine entsprechende kostenfreie Buchungsmöglichkeit finden Sie dort.
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