Anwalt Strafrecht Dinslaken Voerde Duisburg – Vorladung als Beschuldigter
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, bedeutet dies, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Es liegt also bereits eine strafrechtliche Ermittlungsakte vor, weil gegen sie der Anfangsverdacht in Bezug auf eine Straftat gegeben ist.
Das Erscheinen bei der Polizei ist nicht verpflichtend, selbst wenn auch das Vorladungsschreiben so formuliert ist als sei dies der Fall!
Es ist ihr Recht, als Beschuldigter nicht zur Vorladung zu erscheinen und keine Angaben zu machen!
Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung Verteidigung bei Vorladung als Beschuldigter
Machen Sie keine Angaben bei der Polizei, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben.
Sie haben ein strafrechtliches Problem?
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen zur Seite.
Sie bekommen von mir eine erste Einschätzung und konkrete Tipps für die weitere Vorgehensweise. Das ist für Sie garantiert kostenlos!
Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Strafrecht für ein kostenfreies unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
Eine Ersteinschätzung in Strafsachen rentiert sich für den Betroffenen und Beschuldigten in den meisten Fällen.
Fazit:
Machen Sie K E I N E Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit uns Kontakt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass unsere Mandanten sich – auch wenn sie unschuldig sind – durch vorschnelles Aussageverhalten unnötig selbst belasten. Dies ist in der Regel nachträglich nur sehr schwer abzuändern.
- 24 Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Transparente Kostenstruktur
- Kompetente individuelle Betreuung
- Übernahme Pflichtverteidigung
- Erstberatung kostenfrei
- Abrechnung nach dem RVG anstatt teurer Vergütungsvereinbarung
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