VERGÜTUNG

Rechtsanwalt Frank Duic Dinslaken


Vergütung

Keine Angst: Auch wenn ein Teil des schlechten Anwaltsimages dem Thema Anwaltsvergütung zuzuschreiben ist, werden Sie bei uns eine transparente Kostenstruktur vorfinden.

Die Kosten der Vertretung nenne ich Ihnen im ersten Gespräch.

Kostentransparenz

Wir arbeiten für Sie auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Honorarvereinbarung, je nach Fallgestaltung. Sie erhalten von uns auf Wunsch zu jedem Zeitpunkt eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Berechnen Sie einen Vorschuss?

In allen Strafsachen, bei neuen Mandanten und bei einer Pauschalvereinbarung zahlen unsere Mandanten in der Regel an uns einen Vorschuss von etwa 40 % der zu erwartenden Schlusssumme. Der Vorschuss wird natürlich von dieser Schlusssumme abgezogen.

Der Vorschuss versetzt uns in die Lage, mit der Arbeit sofort zu beginnen.

> ERSTBERATUNGSKOSTEN

 

Kanzlei Duic Familienrecht – Strafrecht 

Vergütung

 

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