Trennung/Scheidung – zu klärende Positionen

Anwalt Familienrecht Dinslaken Duisburg


Trennung/Scheidung – zu klärende Positionen

Im Regelfall sollten zwischen den Eheleuten für den Trennungszeitraum zumindest folgende Positionen geklärt sein:

  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Kenntnis der Einkommen zur Berechnung von
    Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Weiterbedienung der Verbindlichkeiten
  • Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB zwischen den Eheleuten
  • Kontovollmachten kündigen
  • Ehegattenunterhalt
  • Vorsorgeunterhalt
  • Ehewohnung und Nebenräume
  • Neuregelung von Nutzung und Verwaltung von
    Wohnungseigentum / eines Hauses
  • Hausrat (Nutzung)
  • Vorzeitiger Zugewinnausgleich
  • Erbrechtliche Fragen
  • Kontenklärung (Versorgungsausgleich)
  • Lohnsteuerrückerstattung / Einkommenssteuervorauszahlung
  • Offenbarungspflicht über die Änderung der Einkommens- und
    der sonstigen Verhältnisse
  • Versicherungsrechtliche Fragen
  • Sonstiges

 

Für den nachehelichen Zeitraum sollte gedacht werden an:

  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Auskunftsverpflichtung zur Berechnung von Kindes- und
    Ehegattenunterhaltsansprüchen
  • Kindesunterhalt
  • Verbindlichkeiten
  • Ehegattenunterhalt
  • Ende der Unterhaltsverpflichtung
  • Vorsorgeunterhalt
  • Realsplitting
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Zugewinnausgleich
  • Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Gemeinsames Girokonto
  • Versorgungsausgleich
  • Erbrechtliche Fragen
  • Vollstreckungsunterwerfung
  • Offenbarungspflicht über die Änderung der
    Einkommens- und der sonstigen Verhältnisse
  • Versicherungsrechtliche Fragen
  • Sonstiges

Bei oberflächlicher Betrachtungsweise hat der Laie den Eindruck, die Dinge würden „doppelt“ geregelt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gelegentlich sind jedoch der Inhalt der Regelung für den Zeitraum des Getrenntlebens und der für den nachehelichen Zeitraum ähnlich. Dies betrifft insbesondere die Frage der elterlichen Sorge sowie die des Umgangsrechtes.


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