Günstiger als bei uns werden Sie nicht geschieden. Das ist unser Versprechen an Sie! Doch wie können wir dies gewährleisten? Ganz einfach. In Deutschland richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). An dieses sind die Rechtsanwälte gebunden. Das bedeutet, dass nicht weniger Gebühren verlangt werden dürfen, als gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anwälte (für Familienrecht) verlangen aber weitaus höhere Gebühren. Wir nicht! Wir garantieren Ihnen, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren berechnet werden.
Scheidung durch Raten finanzieren
Gerne können Sie mich auf eine Ratenzahlung der Anwaltskosten ansprechen. Die Ratenzahlung der Gerichtskosten und damit eine Finanzierung können wir nicht anbieten. Auch eine ratenweise Zahlung der Gerichtskosten an das Gericht macht wenig Sinn, da dieses erst nach Zahlung der vollständigen Kosten tätig wird.
Die Höhe der Ratenzahlung auf die anwaltlichen Kosten können Sie gerne selbst vorschlagen. Dies entweder vorab oder aber direkt nach Erhalt der Rechnung. Gemeinsam finden wir eine für Sie tragbare Lösung. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen bei einer Ratenzahlung gemacht und bin zuversichtlich, dass dies auch bei Ihnen der Fall sein wird. Zinsen fallen bei einer Ratenzahlung nicht an.
Bei einer einvernehmliches Scheidung können wir für Sie bereits im Vorhinein die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten relativ präzise voraussagen. Die Anwaltskosten können bei uns in 2 bis max.9 Raten bezahlt werden.
Die Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht erfolgt bereits nach der ersten Rate.
Bei niedrigen Einkommen prüfen wir gerne, ob die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe (besser bekannt als Prozesskostenhilfe).vorliegen könnten In diesem Fall zahlt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten der Scheidung.
+ + Aus organisatorischen Gründen werden Erstberatungstermine derzeit ausschließlich in unserem Büro in Oberhausen durchgeführt. + +
Die zentrale Lage macht es auch für Mandanten aus umliegenden Städten leicht, den Weg zu uns zu finden.
Sie haben über den nachstehenden Link auch die Möglichkeit einen Erstberatungstermin am Abend bei Scheidung für den Kanzleistandort Oberhausen zu vereinbaren.
