Scheidungsanwalt Dinslaken Duisburg

Willkommen bei Ihrem Scheidungsanwalt Dinslakendivorce 2321087 640 300x248 - Scheidungsanwalt Dinslaken Duisburg Duisburg

Scheidungsanwalt Dinslaken Duisburg

Seit 1997 führe ich Scheidungen durch und vertrete Sie in familienrechtlichen Fragen.

Mein Ziel als Scheidungsanwalt Dinslaken Duisburg ist die gemeinsame Ausarbeitung und Durchsetzung der bestmöglichen Lösungen für meine Mandanten und deren familienrechtlichen Interessen.


Ich begleite Sie bei Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt.

Bei Scheidungen und familienrechtlichen Problemen ist nicht nur solide Rechtskenntnis gefordert, sondern auch Geschick und Feingefühl bei der Verhandlungsführung und Einfühlungsvermögen in den individuellen familienrechtlichen Fall. Nur so kann der Anwalt mit Ihnen gemeinsam zu Lösungen gelangen.

Um bereits zu Beginn einer beabsichtigten Scheidung keinen Fehler zu machen, sollten Sie frühzeitig eine juristische Beratung durch einen Scheidungsanwalt in Erwägung ziehen. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung als Scheidungsanwalt in Dinslaken. Zusammen analysieren ich mit Ihnen die Möglichkeiten und die Risiken Ihres Scheidungsfalles.

Auf der Basis Ihres familienrechtlichen Problems setze ich Ihre Ansprüche im Familienrecht systematisch durch, bzw. verteidige Sie gegen unberechtigte familienrechtliche Ansprüche.

Wenn möglich, wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt – wenn nötig, gehen wir zusammen mit Ihnen vor das Familienrecht.


Die Kanzlei für Familienrecht Dinslaken bietet Ihnen einen attraktiven Erstberatungsfestpreis dank Spezialisierung & Erfahrung

Beratungen und Besprechungen beim Anwalt Scheidung Dinslaken Duisburg können gern auch in angenehmer Atmosphäre im Tectrum Duisburg (Eingang Tec-Center), Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg (Neudorf) stattfinden


Soweit Sie vor der Eheschließung oder während der Ehe eine notarielle Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner geschlossen haben, so ist diese unbedingt zum Termin mitzubringen.

Soweit Sie mich mit der Scheidungseinleitung beauftragen wollen, so bringen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde und bei minderjährigen gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunden mit. Diese Urkunden sind zwingend bei einem Scheidungsantrag dem Familiengreicht vorzulegen. Natürlich können diese Dokumente auch nachgereicht werden.

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner einig sind, besteht gegegenfalls die Möglichkeit einer kostengünstigeren einvernehmlichen Scheidung.


Anwalt Scheidung Dinslaken Duisburg

 

 

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