Rechtsanwalt Strafrecht Dinslaken Duisburg
Anwalt Internetstrafrecht Dinslaken Duisburg
Betrug im Online-Handel, z.B. eBay, wie der Verkauf von Fälschungen/Plagiaten, Computerbetrug, Verbreitung oder Besitz von pornografischen Inhalten
Internetstrafrecht: Ermittlungsverfahren eingeleitet – was kann ich jetzt tun?
Bitte bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Bevor Sie sich um Kopf und Kragen reden, sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren und von Ihrem Schweigerecht gegenüber den Ermittlungsbehörden Gebrauch machen.
Wie kann mir ein Strafverteidiger helfen?
Je nach Tatvorwurf muss eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Gerade bei pornografischen Delikten kommt es auf eine diskrete Verteidigung an.
Typische weitere Straftaten im Internetstrafrecht sind:
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
- Volksverhetzung (§ 130 StGB)
- Verbreitung, Erwerb, Besitz v. Kinderpornografie (§ 184b StGB)
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Warenbetrug und Warenkreditbetrug (§ 263 StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Datenveränderung (§ 303a StGB)
- Computersabotage (§ 303b StGB
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