Anwalt Strafrecht Familienrecht Dinslaken

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Die Kernkompetenz der Rechtsanwaltskanzlei Frank Duic in Dinslaken, Wallstraße 6, 46535 Dinslaken, ist das Strafrecht und Familienrecht.

Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.
Erstberatung zum überschaubaren und fairen Festpreis*

*Übersicht Erstberatungspreise der Kanzlei


 Ich verfüge aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit, insbesondere aufgrund der Konzentration als Rechtsanwalt Strafrecht Dinslaken Duisburg und als Rechtsanwalt Scheidung Dinslaken Duisburg, über umfassende und aktuelle Rechtskenntnisse auf diesen Rechtsgebieten. 

Als moderner Dienstleister bitte ich darum, Erstberatungstermine unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand mit wenigen Klicks online zu vereinbaren.


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Im Strafrecht wie auch im Familienrecht steht eine zeitnahe gute Beratung im Vordergrund. Diese sollte in einem möglichst frühen Stadium einsetzen um Fehler zu vermeiden. Denn schon vor und während der Trennung oder bereits in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt und immer wieder von Mandaten Fehler gemacht, die den Ausgang des in der Regel darauffolgenden Scheidungsverfahrens oder des Strafverfahrens erheblich beeinflussen können.

Dazu erarbeite ich für Sie im Familienrecht auch Eheverträge und helfe Ihnen bei der Bewältigung juristischer Probleme in einer Trennungssituation einschließlich der Erstellung von unterschriftsreifen SCHEIDUNGSFOLGENVER-EINBARUNGEN.

€  Ich reduziere Ihr Kostenrisiko bei Scheidung – von Anfang an!

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute. Hieraus errechnen sich dann nach der gesetzlichen Gebührentabelle die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren. Wer nur über geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dies wird durch uns geprüft und gegebenenfalls für Sie beantragt. Gibt es zwischen den Eheleuten im Übrigen keinen Streit ist es auch möglich, sich im gerichtlichen Termin nur durch einen Anwalt vertreten zu lassen und sich dann die Kosten zu teilen. Dazu ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich. Gerne können wir Ihnen eine Kostenkalkulation für Ihren konkreten Fall erstellen.

Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich daher entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind oder der Versicherungsschutz nicht greift, überschaubare und faire  ERSTBERATUNGSFESTPREISE zur Grundlage zu machen.

Für die professionelle Strafverteidigung sollten Sie stets einen erfahrenen Rechtsanwalt zurate ziehen, der Ihre Interessen fest im Blick hat. Während viele Kanzleien das Strafrecht als eine nebengeordnete Disziplin ansehen, zählt meine Kanzlei es schwerpunktmäßig zu ihren Rechtsgebieten. Das Sexualstrafrecht bildet bei mir nochmals einen gesonderten Schwerpunkt. Weitere Informationen zu diesem Gebiet finden Sie auch unter:  www.ra-duic.de

Abschleßend bin ich in dem Bereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens nachhaltig tätig.


 

 

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