Erstberatungskosten Strafrecht u. Familienrecht

Anwalt Strafrecht/Familienrecht/Verbraucherinsolvenz Dinslaken Duisburg

Erstberatungskosten


Erstanfragen per E-Mail sind in der Kanzlei im Strafrecht, Familienrecht/Scheidung und der Verbraucherinsolvenz kostenfrei möglich. Bitte fassen Sie sich bei Ihrer Anfrage kurz.

Bitte beachten Sie, dass ich weder per E-Mail noch am Telefon konkrete rechtlichen Auskünfte (also eine Erstberatung) ohne die vorherige Beauftragung (Mandatserteilung) geben kann.


Mein Angebot: Die persönliche Erstberatung zum Festpreis

Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.

Mit dem Wunsch nach einer Erstberatung werden übrigens auch keine falschen Erwartungen geweckt, denn die Frage ob man den beratenden Anwalt dann auch für den Fall mandatiert ist von dem Erstberatungstermin gänzlich unabhängig und keineswegs Voraussetzung. Dies schafft auch erfahrungsgemäß eine ungezwungenere und zugleich kritischere Atmosphäre für den Ratsuchenden, da er sich zu nichts verpflichtet fühlen muss.

Da sich bei Beginn der Erstberatung weder deren Zeitumfang noch Schwierigkeitsgrad konkret kalkulieren lassen, habe ich mich entschlossen für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind,  nachstehende überschubare und faire Erstberatungspreise zur Grundlage zu machen.

Festpreise für eine anwaltliche Erstberatung im Strafrecht und Familienrecht/Scheidung:


STRAFRECHT – ERSTBERATUNG 35.00 EUR inkl. MwSt. (alle Delikte, mit Ausnahme von Sexualstrafdelikten)

                                           ERSTBERATUNG BEI SEXUALSTRAFSACHEN 50,00 EUR inkl. MwSt.

JUGENDSTRAFRECHT – ERSTBERATUNG 30,00 EUR inkl. MwSt.


TRENNUNG + SCHEIDUNG – ERSTBERATUNG 50,00 EUR inkl. MwSt.


TRENNUNGS – UND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG – ERSTBERATUNG 80,00 EUR inkl MwSt.


SONSTIGES FAMILIENRECHT – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt


VERBRAUCHERINSOLVENZ – ERSTBERATUNG 35,00 EUR inkl. MwSt.


Das Angebot kann Ihnen auch dazu dienen, sich nicht nur mit der rechtlichen Materie, sondern auch mit dem Anwalt vertraut zu machen. Wenn Sie dann der Überzeugung sind, die richtige Wahl getroffen zu haben, können Sie mich bei Bedarf gerne auch weitergehend mandatieren und mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Die Erstberatung wird zu 100 % auf eine eventuelle Folgetätigkeit in derselben Sache angerechnet. Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit spreche ich vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie haben damit eine optimale Kostenkontrolle.

Man sieht also, eine Erstberatung kostet mit ziemlicher Sicherheit weniger, als untätig zu bleiben.



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