Anwalt Strafrecht Dinslaken Duisburg
Einspruch gegen Strafbefehl
Sofern die Staatsanwaltschaft ein strafbares Verhalten Ihrerseits bei Gericht zu beweisen glaubt, wird sie entweder eine Anklageschrift zu Gericht schicken oder in einfacher gelagerten Verfahren einen Strafbefehlsantrag bei Gericht stellen.
Beides wird vom Gericht geprüft, wobei diese Prüfung je nach dem damit befassten Gericht unterschiedlich intensiv ausfällt. In der Regel wird die Anklage zugelassen bzw. der Strafbefehl – ohne weiteres – erlassen.
Sie bekommen dann direkt vom Gericht ein mit „Strafbefehl“ bezeichnetes Schriftstück in dem beschrieben wird, was man Ihnen vorwirft und in dem dann gleich die Strafe aufgeführt ist.
Einspruch gegen Strafbefehl: Hiergegen können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.
Bis zur mündlichen Verhandlung lässt sich der Einspruch auch folgenlos zurücknehmen. Es mag also in begründeten Fällen durchaus Sinn machen, fristgerecht Einspruch einzulegen und einmal die Gerichtsakte durchzusehen und dann nach Einschätzung der Lage zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt wird oder nicht.
Vorsicht beim Strafbefehl:
> Der Strafbefehl ist gleich einem Strafurteil!
> Sie haben eine Frist von 2 Wochen um Einspruch einzulegen. Die Zustellung gilt!
> Strafbefehle sind häufig überhöht hinsichtlich Tagessätze/Tagessatzhöhe.
> Höhere Bestrafung möglich, wenn der Einspruch mutwillig oder unbegründet eingelegt wird!
Kompetente Erstberatung zum fairen Festpreis bei allen Delikten.
Beratungen und Besprechungen bei Verteidigung im Sexualstrafrecht können gern auch in angenehmer Atmosphäre im Tectrum Duisburg (Eingang Tec-Center), Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg (Neudorf) stattfinden