Berufung gegen Strafurteil

Gegen Urteile des Amtsgerichts ist die Berufung im Strafverfahren zulässig.

Wenn Sie mit dem Strafmaß oder sonstigem Inhalt des erstinstanzlichen Urteils nicht einverstanden sind, besteht binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils die Möglichkeit des Rechtsmittels der Berufung gegen das Strafurteil des Amtsgerichts.

Berufung gegen Strafurteil: Kann eine höherer Strafe verhängt werden?

Wenn nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat, kann es keine höhere Strafe geben. Für den Angeklagten entstehen „nur“ höhere Kosten aufgrund der Durchführung des Berufungsverfahrens. Aus der Geldstrafe kann keine Freiheitsstrafe werden! Es gilt das Verschlechterungsverbot.

Hat aber auch oder nur die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, dann ist auch das Resultat der Hauptverhandlung wieder völlig offen. Es kann dann auch eine höhere Strafe verhängt werden.

Wir führen regelmäßig Berufungsverfahren im Strafrecht vor Landgerichten.  Hierbei sind wir bundesweit tätig. Ziel ist hierbei teilweise der Freispruch. Oftmals werden auch im Hinblick auf eine Verringerung der Strafe oder mit dem Ziel der Strafaussetzung zur Bewährung Berufungsverfahren geführt.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um mit uns Ihre persönlichen Vorstellungen und realistische Chancen einer etwaigen Berufungsverhandlung zu besprechen.


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