Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg

Ihr Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg

Mit langjähriger Erfahrung als Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg Dinslaken verteidige ich Sie gegen die Vorwürfe

Spätestens bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Sexualstrafrecht oder wenn das Gericht Sie auffordert einen Pflichtverteidiger zu benennen sollten Sie ihren Fall an einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht übergeben.

Eine zielführende Verteidigung in Sexualstrafsachen ohne spezialisierten Rechtsanwalt und ohne Kenntnis des konkreten Vorwurfs ist im Sexualstrafrecht nahezu aussichtslos.

Machen Sie sich bei einem solchen Vorwurf darauf gefasst, dass Polizei und Staatsanwaltschaft mit aller Härte gegen Sie vorgehen und dass die Bereitschaft zu Vorverurteilungen sehr groß ist.

Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg


Die Verteidigung beim Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg beginnt häufig damit, dass der potentielle Mandant eigentlich nicht mitteilen möchte, worum es geht.

Das müssen Sie auch nicht. Bei der Buchung eines Termins online beim Anwalt Sexualstrafrecht für Duisburg brauchen Sie nur die Rubrik “Strafrecht” anklicken und erhalten einen Erstberatungstermin.


Extrem bedeutsam ist im Sexualstrafrecht die Frage des Vertrauens zu dem für Sie tätigen Rechtsanwalt als Ihrem Verteidiger.

Gerade wenn es beispielsweise um die Vorwürfe des Besitzes von Kinderpornographie oder der Vergewaltigung , bzw. der sexuellen Nötigung geht, möchte „Mann“ sich gut aufgehoben wissen. Dies gilt ebenso für die Deliktsvorwürfe des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen, Jugendlichen oder Kindern mit den jeweiligen Qualifikationen.

Daher dient der erste Gesprächstermin einer Einschätzung Ihrer Situation und der Klärung, ob Sie Ihrem Verteidiger Vertrauen schenken und ob ich Ihren Fall übernehme. Ich habe 20 Jahre Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, denen Sexualstraftaten vorgeworfen werden und weiß daher wie wichtig gerade in diesem sensiblen Bereich ein persönlicher Kontakt ist. Daher steht am Anfang das unvoreingenommene Zuhören. Zunächst klären wir die Sach- und Rechtslage. Auf dieser Grundlage lege ich gemeinsam mit Ihnen das Verteidigungsziel fest. Darauf aufbauend erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam die Verteidigungsstrategie.

Ich  vertrete und verteidige Sie als Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg gegen folgende Vorwürfe:


Diskretion ist als Anwalt Sexualstrafrecht Duisburg meine Referenz

Bei mir steht der Mandant im Vordergrund. Ich garantiere die – gerade bei dem Vorwurf eines Sexualdelikts besonders wichtige – absolute Diskretion. Deshalb werden Sie auf meiner Website keine Berichte oder Presseartikel über frühere Verfahren oder bekannte Mandanten finden. Ich werbe nicht mit meinen Mandanten – ich schütze Sie.

Zeit ist ein wichtiger Faktor bei allen drohenden oder bereits laufenden Strafverfahren. Je früher reagiert wird, desto größer sind in der Regel auch Ihre Chancen auf einen für Sie möglichst positiven oder positiveren Ausgang des Verfahrens. Kommen Sie daher am besten so früh wie möglich zu mir, damit ich als Anwalt Sexualstrafrecht für Duisburg sämtliche der Ihnen zustehenden Rechte schnellst- und bestmöglich für Sie ausnutzen kann.

Auf der Basis einer Vielzahl vertretener Fälle aus dem Sexualstrafrecht biete ich Ihnen eine erfahrene und professionelle Strafverteidigung an.



Vorladung wegen eines Sexualdeliktes?
Sagen Sie nichts, ich sage den Vernehmungstermin für Sie ab!

Sie müssen nicht zu dem von der Polizei angebotenen Vernehmungstermin gehen. Anders als es oft erscheint, ist die Teilnahme freiwillig. Ich empfehle in jedem Fall, den Termin durch mich abzusagen. Ich beantrage dann erst einmal Akteneinsicht. Wenn die Beweismittel der Polizei auf meinem Tisch liegen, besprechen wir die Sache in Ruhe und ich kann mit dem nun bekannten Ergebnis der Ermittlungen die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln.

Sie haben eine Vorladung von der Polizei wegen eines Sexstrafdeliktes erhalten? Senden Sie mir diese einfach und unverbindlich per E-Mail als pdf-Datei zu und ich prüfe, ob ich für Sie tätig werden kann.

E-Mail: raduic@t-online.de


Weitere Ausführungen zum Sexualstrafrecht finden Sie auch auf meiner gesonderten Webseite, www.ra-duic.de.

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