Anwalt Scheidung Dinslaken Duisburg

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Ihr Anwalt Scheidung Dinslaken Duisburg 

Scheidung: 25 JAHRE ERFAHRUNG ALS ANWALT SCHEIDUNG DINSLAKEN DUISBURG


Ich führe Ihre Scheidung kompetent, schnell und so kostengünstig wie möglich durch.

    • Erfahrener Scheidungsanwalt
    • Prüfung der Scheidungskosten
    • Finanzierung der Ehescheidung durch vorher festgelegten Zahlungsplan oder Verfahrenskostenhilfe
    • Scheidungseinreichung bereits nach der ersten Rate
    • Kostenreduzierung bei nur Scheidungsbegleitung
    • Gewährleistung der Mindestgebühren für das Verfahren

 

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch, wenn zum Beispiel spezielle unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind, wenn Probleme bei der Ausübung des Sorgerechtes und/oder des Umgangsrechtes zu lösen sind, wenn die Vermögensauseinandersetzung zu regeln ist.

Auf Wunsch erstelle ich auch eine individuelle unterschriftreife Scheidungsfolgenvereinbarung.

Seit nunmehr 26 Jahren bin ich als Rechtsanwalt nachhaltig und intensiv auf dem Gebiet des Scheidungsrechtes tätig und beantworte Ihnen gern Ihre Fragen zu Ehescheidung und Versorgungsausgleich.

Das kreative Erarbeiten innovativer und wirtschaftlich konstruktiver Lösungsansätze in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Ehevertrages lassen oftmals eine mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbundene gerichtliche Auseinandersetzungen überflüssig werden.

Auch wenn sich manchmal trotz aller Bemühungen ein Streit vor dem Familiengericht nicht vermeiden lässt, so ist es immer mein Bestreben Probleme außergerichtlich zu lösen, um das Scheidungsverfahren letztendlich einvernehmlich und damit auch schneller und insbesondere auch kostengünstiger durchzuführen.


Anwalt Scheidung Dinslaken Duisburg


„Vorausschauende und zielstrebige Beratung vermeidet hohe Prozesskosten.“

Es empfiehlt sich, einen Berater bereits hinzuzuziehen, wenn sich die Trennung anbahnt oder gerade akut ansteht.


Scheidungsanwalt Duisburg       Scheidungsanwalt Dinslaken

€  Ich reduziere Ihr Kostenrisiko bei Scheidung – von Anfang an!

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute. Hieraus errechnen sich dann nach der gesetzlichen Gebührentabelle die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren. Wer nur über geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dies wird durch uns geprüft und gegebenenfalls für Sie beantragt. Gibt es zwischen den Eheleuten im Übrigen keinen Streit ist es auch möglich, sich im gerichtlichen Termin nur durch einen Anwalt vertreten zu lassen und sich dann die Kosten zu teilen. Dazu ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich. Gerne können wir Ihnen eine Kostenkalkulation für Ihren konkreten Fall erstellen.


 

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